Wer darf teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und über einen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich verfügen. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden der Freeworker GmbH beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
Sollte ein Teilnehmer in seiner/ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters/ihrer gesetzlichen Vertreterin.
Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter der Betreiber sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
- bei Manipulationen, z.B. Einsatz automatisierter Bots, im Zusammenhang mit Zugang zur Durchführung des Gewinnspiels,
- bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
- bei unlauterem Handeln oder
- bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Wann beginnt und endet das Gewinnspiel?
Beginn ist der Veröffentlichungszeitpunkt des jeweiligen Gewinnspielbeitrags. Das Ende der Aktion wir im jeweiligen Beitrag genannt. Der genannte Teilnahmeschluss ist verbindlich und eine Verlängerung nicht möglich.
Wie kann ich teilnehmen?
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, sind die Anweisungen im jeweiligen Gewinnspiel-Beitrag zu befolgen. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
Was wird verlost?
Mit der Teilnahme hat man die Möglichkeit, die im Post genannten Produkte zu gewinnen. Die Freeworker GmbH behält sich das Recht vor, den Gewinn und dessen Wert zu ändern. Änderungen werden nur in Ausnahmefällen (z. B. Lieferengpässen) und mit einem möglichst gleichwertigen Ersatz vorgenommen werden.
Wann werden die Preise ausgelost?
Das Datum der Verlosung wird im jeweiligen Post genannt. In der Regel ist Tag der Verlosung der nächste Werktag nach Teilnahmeschluss.
Wie werden die Gewinner ermittelt?
Unter allen Teilnehmerstimmen werden die Gewinner in einem unabhängigen Losverfahren durch die Freeworker GmbH ermittelt. Ist das Gewinnspiel an Bedingungen geknüpft, werden ausschließlich diejenigen Stimmen berücksichtigt, welche die Gewinnspielteilnahme korrekt ausgeführt haben.
Wie werden die Gewinner benachrichtigt?
Die Gewinner*innen der Verlosung werden zeitnah per Kommentar und via Direktnachricht auf Instagram oder Facebook Messenger benachrichtigt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stimmst du der jeweiligen Kontaktaufnahme zu.
Wie erhalte ich meinen Gewinn?
Mit der Gewinnbenachrichtigung wird der Gewinner aufgefordert, Freeworker GmbH die zur Übersendung benötigten Kontaktdaten mitzuteilen. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer verantwortlich. Teilt der Gewinner Freeworker GmbH falsche Kontaktdaten mit, sodass die Übersendung des Gewinns deshalb nicht möglich ist, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird ein neuer Gewinner aus den gewinnberechtigten Teilnehmern ausgelost. Gleiches gilt für den Fall, sollte sich ein Gewinner nicht innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung melden.
Freeworker GmbH speichert und nutzt die erhobenen Daten ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels. Nach Ablauf des Gewinnspiels und Ablauf aller rechtlichen Aufbewahrungspflichten werden alle Angaben gelöscht.
Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den/die Gewinner*in. Ein Umtausch, sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners/der Gewinnerin. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner/die Gewinnerin selbst verantwortlich.
Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
Freistellung von Instagram:
Freistellung von Instagram: Dieses Gewinnspiel wird durch Freeworker GmbH, St. Gilgen 15, 82205 Gilching durchgeführt, steht in keinerlei Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsort, unterstützt oder organisiert. Teilnehmer können keine Ansprüche gegenüber Instagram geltend machen können, falls technische Probleme bei der Teilnahme auftreten. Ansprechpartner ist ausschließlich Freeworker GmbH.
Freistellung von Facebook:
Dieses Gewinnspiel wird durch Freeworker GmbH, St. Gilgen 15, 82205 Gilching durchgeführt, steht in keinerlei Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsort, unterstützt oder organisiert. Teilnehmer können keine Ansprüche gegenüber Instagram geltend machen können, falls technische Probleme bei der Teilnahme auftreten. Ansprechpartner ist ausschließlich Freeworker GmbH.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten basiert auf Art. 6 Abs. 1 DSGVO.
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der/die Teilnehmer versichern, dass die gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor- und Nachname wahrheitsgemäß und richtig sind.
Die Veranstalter weisen darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten der Teilnehmer ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Im Falle eines Gewinns, erklären sich die Gewinner mit der Veröffentlichung ihrer Namens in den von den Veranstaltern genutzten Werbemedien grundsätzlich einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf Social Media Plattformen mit ein. Eine Veröffentlichung der Namen der Gewinner erfolgt jedoch erst nach ausdrücklicher Zustimmung der Gewinner.
Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an die Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich: https://www.freeworker.de/impressum/
Das Gewinnspiel der Betreiber unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.