Batteriegesetz (BattG)

Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, ist der Verkäufer verpflichtet, auf folgendes hinzuweisen:

Einige unserer Produkte werden mit Akkus, bzw. Batterien ausgeliefert. Altbatterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Sie können Altbatterien und Akkus an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort kostenlos abgeben. Sie können gebrauchte Batterien an uns zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd/Cadmium, Hg/Quecksilber oder Pb/Blei) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.

Batteriegesetz: Tonnen

Mit der ordnungsgemäßen Entsorgung helfen Sie der Umwelt, denn in Batterien und Akkus sind auch wertvolle Rohstoffe enthalten. Das enthaltene Eisen, Nickel, Mangan und Zink kann somit wieder verwertet werden.

Wenn Sie die Möglichkeit nutzen wollen die verbrauchten Batterien an uns zurückzugeben, weil Sie keine Sammelstelle in erreichbarer Nähe haben, dann senden Sie diese bitte an:

Freeworker GmbH
St. Gilgen 15
D-82205 Gilching

Wir erstatten das Briefporto für den Rückversand Ihrer Altbatterie.