Waffengesetz: Einhandmesser und Multitools verboten?
Laut aktuellem Waffenrecht (WaffG § 42a) dürfen sogenannte Einhandmesser – also Messer mit einhändig feststellbarer Klinge – nicht geführt werden. Auch die sehr beliebten Multitools wie z. B. das Skeletool von Leatherman fallen in diese » weiterlesen