DGUV Regel 114-610: Unfallverhütung in der Baumpflege

Cover DGUV Regel 114-610Seit Juni 2020 ersetzt die DGUV Regel 114-610 „Branche Grün- und Landschaftspflege“ (PDF) die alte DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.) Regel 114-017 „Gärtnerische Arbeiten“. Diese neue Regel behandelt Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Grün- und Landschaftspflege – und gilt somit auch für die Baumpflege. Das Regelwerk behandelt mögliche Gefahrensituationen und entsprechende Maßnahmen bei der Arbeit u. a. im Baum und im öffentlichen Verkehrsraum. Gleichzeitig beinhaltet es Hinweise zum Arbeiten mit Maschinen und Geräten wie Motorsägen, Freischneidern oder Heckenscheren.

Die DGUV Regel 114-610 umfasst insgesamt 140 Seiten mit zahlreichen, hilfreichen Abbildungen und Tabellen. Sie beschreibt die wesentlichen Gefahren in der Grün- und Landschaftspflege. Außerdem zeigt sie neben rechtlichen Bestimmungen und Normen die wichtigsten präventiven Maßnahmen auf. Bei Arbeiten im Freien und insbesondere in der Baumpflege spielen Einflüsse wie Witterung, UV-Strahlung, Standortbedingungen und Gefahren durch Tiere (z.B. EPS) oder Pflanzen eine wichtige Rolle. All das wird in der neuen Regel berücksichtigt.

DGUV Regel 114-610: Arbeit mit der Motorsäge in der Baumpflege

Neben weiteren Punkten wurden in die Regel 114-610 die Themenkomplexe Handwerkzeuge und Maschinen mit Akkubetrieb neu aufgenommen. Auch ein eigenes Kapitel rund um Baumpflege-Maßnahmen und Arbeiten im Forstbereich (Kapitel 3.8) umfasst das Regelwerk. Besonders auf den sicheren Umgang mit Motorsägen legt die neue Branchenregel viel Wert. Neben der erforderlichen Schutzkleidung und entsprechendem Gehör- und Gesichtsschutz beschreibt die Regel der DGUV, welche Ausbildung für Arbeiten mit der Kettensäge im Baum notwendig ist. Ein weiteres Kapitel widmet sich der Arbeit in Hubarbeitsbühnen (Kapitel 3.9.1) und der entsprechenden Schutzausrüstung.

Die Branchenregel richtet sich in erster Linie an Unternehmen und fasst das bestehende Arbeitsschutzrecht in der Grün- und Landschaftspflege übersichtlich und verständlich zusammen. Natürlich ist sie ebenfalls ein hilfreiches Nachschlagewerk für alle Baumpfleger, Baumkletterer und in der Branche Beschäftigten. Im Anhang finden sich hilfreiche, praktische Listen wie Musterbetriebsanweisungen, Beauftragungen, Checklisten, Prüfprotokolle und Regelpläne.

Wer ist der DGUV?

Der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Sie kooperiert mit der für die Baumpflege zuständigen BG, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Der DGUV nimmt nach eigener Aussage „die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen. Der Verband vertritt die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik, Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen sowie Sozialpartnern.“

Die Regeln der DGUV konkretisieren staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und technische Spezifikationen und ergänzen sie um Erfahrungen der Versicherer. Sie geben zudem praktische Hinweise und Empfehlungen, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

 


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